Welche Rolle spielt Sure 24, Vers 2 für Muslime? Ist diese nicht sehr schockierend?

In dem zweiten Vers der Sure 24 (arabisch: Surat an-Nur; „Das Licht“) geht es um den illegitimen Geschlechtsverkehr, der auf Arabisch Zina genannt wird. Der Vers lautet: „Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begangen haben, dann gebt jedem von ihnen hundert Schläge! Keine Milde für sie soll euch ergreifen in Gottes Religion, falls ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt. Bei ihrer Bestrafung soll eine Gruppe der Gläubigen als Zeugen anwesend sein.“
Sexualität ist nach dem klassischen Verständnis des islamischen Rechts (arabisch: Scharia) allein zwischen einem Mann und einer Frau, die miteinander verheiratet sind, erlaubt. Alles andere, beispielsweise homosexuelle Partnerschaften, voreheliche Beziehungen oder Prostitution, ist verboten (arabisch: haram) und gilt als Unzucht. Unzucht ist nach dem Koran mit einer Strafe belegt, die zu vollziehen Gott den Menschen bereits im Diesseits befiehlt.
Diese im Koran beschriebenen Strafen nennt man Hadd-Strafen (arabisch: Grenze). Neben Zina zählen hierzu noch die falsche Bezichtigung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, das Trinken von Alkohol, Diebstahl und Straßenraub. Die Strafarten sind beispielsweise Peitschenhiebe oder Steinigung. Der Vollzug der Hadd-Strafen soll abschreckend wirken und künftige Delikte vermeiden. Daher sollen wie in Sure 24, Vers 2 geschrieben auch andere bei der Bestrafung anwesend sein und zuschauen. Der Sinn dieser schlimmen Strafen liegt in der Aufrechterhaltung der Moral innerhalb der muslimischen Gemeinde. Zügellose Sexualität zum Beispiel wird für die öffentliche Ordnung als sehr gefährlich betrachtet.
Auch in anderen Koransuren ist von Zina die Rede. In der Sure 17, Vers 32 wird Zina als „Schandtat, ein schlechter Weg“ bezeichnet. Nach Sure 4, Vers 15 sind vier männliche Zeugen nötig, um die Unzucht klar nachzuweisen. Sie müssen mit eigenen Augen gesehen haben, dass es zum Beischlaf gekommen ist und dies mehrfach vor Gericht aussagen, ohne sich zu widersprechen. Sollte sich herausstellen, dass sie jemanden zu Unrecht der Unzucht bezichtigt haben, drohen ihnen 80 Peitschenhiebe (Sure 24, Vers 4) und eine Bestrafung durch Gott im Jenseits (Sure 24, Vers 23-25). Für eine Verurteilung wegen Zina ist schließlich auch das wiederholte Geständnis der beschuldigten Person nötig. Der oder die Beschuldigte muss ein freier, zurechnungsfähiger, volljähriger Mensch muslimischen Glaubens sein, sonst kann die Strafe, die nach Sure 4, Vers 15 für die Frau einen lebenslangen Hausarrest bedeutet, nicht vollzogen werden.
Nach der Sunna (Taten und Sprüche des Propheten) kam es in der Zeit, in der der Prophet Muhammad lebte, nur selten zum Vollzug der Hadd-Strafen. Grund war die sehr komplizierte Beweisführung, beim leisesten Zweifel wurde auf die Bestrafung verzichtet. Für die Bemessung des Strafmaßes war auch wichtig, ob die betroffenen Personen verheiratet waren oder nicht. Unverheiratete erhielten lediglich eine Körperstrafe, da sie als anfälliger für Zina galten, denn er oder sie hatte keine Partnerin oder keinen Partner zum Ausleben der sexuellen Triebe. Verheirateten Frauen jedoch drohte die Steinigung (also der Tod), verheirateten Männern dagegen allein Peitschenhiebe.
Die sich nach dem Tode Muhammads herausgebildeten islamischen Rechtsschulen befolgten die zugunsten der Angeklagten sehr enge Beweisführung des Propheten. So betrachten die meisten von ihnen noch nicht einmal die Schwangerschaft der Frau als Beweis der Unzucht, denn diese könnte ja auch bei einer Vergewaltigung entstanden sein.
Heute wird die Todesstrafe für illegitimen Geschlechtsverkehr in mehreren islamischen Ländern angewandt, zum Beispiel in Pakistan, Sudan, Jemen, Saudi-Arabien und Iran. Den betroffenen Menschen drohen die Steinigung oder öffentlich vollzogene Prügelstrafen. Internationale Menschenrechtsorganisationen verurteilen dies als Verstoß gegen die Menschenwürde.
Auch Muslime in Deutschland lehnen mehrheitlich im Namen des Islams vollzogene Körperstrafen ab. Die Studie „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung 2014 zeigte darüber hinaus, dass 60 Prozent der deutschen Muslime sogar einer Heirat unter homosexuellen Paaren zustimmen – nach islamischem Recht ein absolutes Tabu. Dennoch hat das strikte Verbot von außerehelichem Geschlechtsverkehr große Folgen für viele Muslime, denn selbst wenn sie keine Verurteilung durch ein Gericht zu fürchten haben, so riskieren sie vielleicht das Missfallen ihrer Familien oder fürchten eine göttliche Strafe im Jenseits.
Im Koran gibt es noch mehr Verse, die den Prinzipien liberaler und demokratischer Gesellschaften widersprechen. Manche Muslime sehen sich hier in einem Konflikt: Auf der einen Seite der von Gott offenbarte Koran, auf der anderen Seite die Werte ihres Heimatlandes. Was zählt mehr? Die meisten Muslime gehen mit diesen kritischen Koranstellen so um wie Juden und Christen mit entsprechenden Versen in der Bibel: Im tagtäglichen Gebet und bei der Suche nach einem positiven Gottesbild werden sie einfach ignoriert. Es gibt einfach schönere Verse, die zu Rezitieren mehr Freude am Glauben bringen.
Für muslimische Theologen und Rechtsgelehrte ist das nicht so einfach. Vor allem in strengen islamischen Ländern heißt es, der Koran sei die unverfälschte Rede Gottes, die nicht interpretiert werden dürfe und die Wort für Wort genau so umgesetzt werden müsse. Unter anderem in Deutschland entwickelt sich jedoch ein neuer Umgang mit dem Koran. Der Münsteraner Islamwissenschaftler Prof. Dr. Mouhanad Khorchide beispielsweise plädiert für eine „Theologie der Barmherzigkeit“ statt einer „Theologie des Gehorsams und der Angst“. Er findet nicht, dass der Koran als Ganzes wortwörtlich zu verstehen ist. Er meint, dass man ihn kontextualisieren sollte. Der Koran sei demnach keine zeitlose Offenbarung, sondern die aktuelle Rede Gottes an eine bestimmte Gruppe Menschen in einer bestimmten Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit. Seine Forderung lautet: Den Koran mit Vernunft interpretieren. Das bedeute auch, die Scharia aus dem Kontext des 7. Jahrhunderts zu lösen und der Moderne anzupassen. Es gelte, die Intentionen, die der Koran damals offenbarte, auf die heutige Zeit hin zu aktualisieren. Mit dieser neuen Herangehensweise schafft Mouhanad Khorchide es, das islamische Strafrecht zu entschärfen. Viele Verse betrachtet er schlichtweg als für die heutige Zeit nicht mehr relevant. Allerdings sehen die großen muslimischen Dachverbände seine historisch-kritische Herangehensweise an den Koran als problematisch an. Einige werfen ihm vor, die Botschaft des Islams damit zu verfälschen.

(Stand: 23. März 2015)


 
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