Warum haben manche Menschen keine Arbeitserlaubnis in Deutschland?

Am 1. Januar 2005 trat das neue „Zuwanderungsgesetz“ in Kraft, das Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland nach verschiedenen „Aufenthaltstiteln“ einteilt. In den letzten Jahren sind weitere ergänzende Regelungen für Menschen mit einer ausländischen oder gar keiner Staatsangehörigkeit erlassen worden. Die sehr strengen Gesetze wurden gelockert und weitere Erleichterungen werden derzeit in der Politik diskutiert.
Menschen aus der Europäischen Union können nach dem „Freizügigkeitsgesetz/EU“ ohne spezielle Papiere nach Deutschland einreisen und hier dauerhaft leben, wenn sie einen Arbeitsplatz oder genügend finanzielle Mittel haben. Sie benötigen keine explizite Arbeitserlaubnis und unterliegen kaum Beschränkungen hinsichtlich der Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen. Dasselbe gilt für Menschen mit anerkanntem Asylgrund, Ausländer mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis, ausländische Familienangehörige Deutscher und nachgezogene Verwandte von Ausländern. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen diese Personen vom Gesetz her nicht wie Deutsche behandelt werden, beispielsweise haben sie kein Wahlrecht.
Ganz anders sieht es bei Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie „geduldeten“ Ausländerinnen und Ausländern aus. Asylbewerber erhalten für die Zeit, in der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Antrag auf Asyl prüft, eine „Aufenthaltsgestattung“. Asyl ist ein Grundrecht und wird Menschen gewährt, die vor Krieg und politischer Verfolgung fliehen mussten. Momentan stammen die meisten Asylbewerber aus Syrien, dem Balkan, Afghanistan, Irak und afrikanischen Ländern. Wird der Asylantrag abgelehnt, kann aber die Abschiebung nicht vollzogen werden, weil beispielsweise im Herkunftsland Krieg herrscht oder das Herkunftsland die Einreise verweigert oder unbekannt ist, erhält der betroffene Mensch eine „Duldung“. So ist er zwar nicht illegal, soll aber Deutschland so schnell wie möglich verlassen.
Asylbewerber dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland überhaupt nicht arbeiten, anschließend gilt für sie und Menschen mit Duldung ein „nachrangiger Arbeitsmarktzugang“, d.h. sie dürfen nur eine Arbeit aufnehmen, wenn kein Deutscher oder länger in Deutschland lebender Ausländer auf die Stelle passt. Viele Politikerinnen und Politiker kritisieren diese diskriminierende Regelung, auch wenn sie bereits eine Verbesserung des „Zuwanderungsgesetzes“ von 2005 und der Zeit davor ist, denn damals durften Asylbewerber und geduldete Menschen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht arbeiten.
Viele weitere Einschränkungen im alltäglichen Leben für Asylbewerber und Geduldete wurden erst vor Kurzem gelockert. So ist die Residenzpflicht weggefallen, d.h. die Menschen dürfen jetzt in der Regel ihren Wohnort auch ohne behördliche Genehmigung verlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Leistungen für den Lebensunterhalt gemäß dem geltenden „Asylbewerberleistungsgesetz“ für verfassungswidrig erklärt und Asylbewerbern den Anspruch auf Sozialhilfeniveau nach einem 15monatigen Aufenthalt in Deutschland zugesprochen. Jetzt stehen Asylbewerbern 352 Euro im Monat zuzüglich Unterkunftskosten zur Verfügung. Vorher hatten Asylbewerber und Geduldete viel weniger als Hartz-IV-Empfänger zum Leben. Ihr Bedarf an Essen, Unterkunft, Kleidung, Medizin etc. im ersten Jahr wird nachwievor vor allem in Form von Sachgegenständen und Gutscheinen gedeckt. Auch der Zugang zu medizinischer Versorgung und die Kostenübernahme dieser sollen noch erleichtert werden.
Asylverfahren können sich mehrere Jahre hinziehen. Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, kann die Ausweisung jedoch nicht vollzogen werden, leben manche Menschen viele Jahre oder sogar Jahrzehnte mit einem ungeklärten Aufenthaltstitel in Deutschland. Dies betrifft unter anderem viele Palästinenser, die einst als staatenlose Flüchtlinge im Libanon lebten. Sie flohen vor dem Bürgerkrieg (1975-1990) und konnten aufgrund der stets drohenden Abschiebung kaum eine berufliche und private Perspektive in Deutschland entwickeln.
2006 wurde daher beschlossen, den seit langer Zeit in Deutschland lebenden geduldeten Ausländerinnen und Ausländern ein dauerhaftes Bleiberecht zuzusprechen, wenn sie es innerhalb einer Frist schafften, eine Arbeitsstelle zu finden. 2009 und 2011 folgten Gesetze, die „gut integrierten“ Ausländern mit Duldung ein Bleiberecht einräumen. Momentan werden unter den Bundestagsabgeordneten weitere Möglichkeiten für Lockerungen besprochen. Denn es leben noch immer fast 100.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland, die wohl in den nächsten Jahren kaum in ihre Heimatländer zurückkehren können.

(Stand: 27. April 2015)


 

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