Was essen Muslime?

Nach islamischer Auffassung dürfen Musliminnen und Muslime alles essen, was nicht ausdrücklich verboten ist. Vereinfacht spricht man von halal (Arabisch: erlaubt) und haram (verboten). Das Wort halal findet man deshalb oft an Imbissen oder auch auf Gummibärchen-Tüten.

Was also ist verboten? Bekannt ist, dass im Islam Schweinefleisch verboten ist. Auch trinken viele Musliminnen und Muslime keinen Alkohol. Damit kennen wir bereits zwei wichtige Speise- und Getränkevorschriften, über die sich die großen Rechtsschulen des Islam einig sind. Es gibt aber noch andere Essensregeln im Islam. Und je genauer man hinschaut, desto mehr Meinungsunterschiede findet man zwischen unterschiedlichen Gelehrten.

Aber zunächst zu den beiden bereits erwähnten Vorschriften: Das Verbot von Alkohol kommt teilweise aus dem Koran und teilweise aus den Berichten über das Leben des islamischen Propheten Muhammad. In diesen sogenannten Hadithen wird das Verbot auf alles Berauschende ausgeweitet. Damit liegt es nahe, dass nicht nur Alkohol verboten ist, sondern auch andere Drogen dem Verbot unterliegen.

Auch das Verbot von Schweinefleisch ist im Koran ausdrücklich erwähnt. Deshalb essen viele Gläubige auch keine Süßigkeiten wie Gummibärchen, die Gelatine enthalten. Denn oft, allerdings nicht immer, wird Gelatine aus dem Schwein gewonnen. In Supermärkten gibt es aber auch oft Gummibärchen, die als halal oder als vegan gekennzeichnet sind. Veganer und Muslime stören sich ja beide an der Schweinegelatine.

Aber auch anderes Fleisch darf nur unter bestimmten Umständen gegessen werden: Die Tiere müssen regelgerecht geschlachtet worden sein. In diesem Zusammenhang spricht man von „Schächten“. Bei dieser Schlachtart werden die Tiere durch einen Schnitt in die Kehle getötet und sollen dadurch möglichst vollständig ausbluten.

Beim Fleisch kommen außerdem noch andere Regeln hinzu. Als Faustregel kann man sich merken: Schwierig wird es immer dann, wenn die Tiere andere Tiere reißen oder Exkremente fressen (z.B. Ratten oder bestimmte Affenarten) sowie bei Insekten und Reptilien. So sollen nach Auffassung vieler Gelehrter keine Raubtiere und auch keine Raubvögel gegessen werden. Bei Insekten gehen die einzelnen Meinungen je nach Rechtsschule und je nach Art des Insekts auseinander. Auch der Verzehr bestimmter Nutztiere (Pferde und Esel beispielsweise) ist umstritten.

Warum sich die einzelnen Rechtsschulen in Detailfragen unterscheiden, zeigt das Beispiel von Fröschen: Drei der vier großen sunnitischen Rechtsschulen sind der Auffassung, dass Muslim/innen keine Frösche essen dürfen, da in den Hadithen überliefert ist, dass der Prophet Muhammad das Töten von Fröschen verboten hat. Gelehrte der malikitischen Rechtsschule sehen das anders: Da es kein ausdrückliches Verbot gebe, Frösche zu essen, sei der Verzehr erlaubt.

Wie viele der Muslime und Musliminnen sich an die Speisevorschriften halten, ist schwierig zu sagen. In Deutschland wurde zuletzt im Jahr 2008 eine Befragung von mehreren Tausend Gläubigen durchgeführt. Damals gaben rund 80 Prozent der befragten Musliminnen und Muslime an, sich an die Speise- und Getränkevorschriften zu halten.

Schließlich sind noch zwei wichtige Prinzipien zu erwähnen. Muslim/innen sind dazu aufgerufen, in der Ernährung Mäßigung an den Tag zu legen. Denn zu viel Essen ist erstens nicht gut für den Körper und stellt zweitens eine Verschwendung von Lebensmitteln dar. Im Koran heißt es: „Esst und trinkt! Und seid dabei nicht verschwenderisch! Gott liebt diejenigen nicht, die nicht Maß halten.” (Sure 7, Vers 31).

Zudem sollen Muslim/innen Schädliches für den Körper vermeiden. Demnach sind die Gläubigen angehalten, sich gesund zu ernähren und den eigenen Körper gut zu behandeln. Bewusste Ernährung und ein gesunder Lebensstil können in diesem Sinne also durchaus auch religiös begründet werden.

(Stand: 14. Februar 2018)


 

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