Warum gibt es keine gesetzlichen islamischen Feiertage in Deutschland?

Die Regelungen zu religiösen Feiertagen erfolgen durch die einzelnen Bundesländer. An Weihnachten beispielsweise haben in ganz Deutschland Geschäfte und Schulen geschlossen, Fronleichnam und andere katholische Feste werden jedoch nur in den südlichen Ländern gefeiert. Das vorwiegend katholische Bayern beispielsweise hat damit mehr Feiertage als das evangelisch geprägte Niedersachsen. Dies wird von vielen als ungerecht empfunden; weiter wird kritisiert, dass alle gesetzlichen religiösen Feiertage christlich geprägt sind.
Bis heute haben weder Judentum noch Islam einen offiziellen Feiertag in Deutschland zugesprochen bekommen. Die Deutsche Islam Konferenz hat in Bezug auf schulpraktische Fragen festgestellt, dass für muslimische Schülerinnen und Schüler an hohen religiösen Feiertagen wie dem Opferfest oder dem Fest des Fastenbrechens eine Befreiung von der Schulpflicht für mindestens einen Tag aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist – eine Änderung in der Gesetzgebung hatte dies noch nicht zur Folge. Tatsächlich verfahren aber mittlerweile viele Länder in der Praxis so, dass die Feste von Gläubigen religiöser Minderheiten denen der anderen in der Praxis gleichgestellt sind. So können sich Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreien lassen oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Urlaub nehmen.

(Stand: 1. August 2013)


 
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