Warum ist Alkohol im Islam verboten?

Seit Jahrtausenden gewinnen Menschen durch die Vergärung von Lebensmitteln alkoholhaltige Getränke. Im 7. Jahrhundert tranken die Bewohnerinnen und Bewohner von Mekka und Medina vor allem aus Trauben und Feigen gewonnenen Wein (arabisch: khamr). Während die Gläubigen altarabischer Religionen in erster Linie den Rausch suchten, nutzten Juden und Christen den Wein auch während ihrer Gottesdienste und religiösen Feste.
Heute herrscht in Saudi-Arabien und anderswo ein strenges Alkoholverbot. Grund dafür ist das islamische Recht (Scharia), das in vielen islamisch geprägten Ländern als einzige oder wesentliche Gesetzesgrundlage gilt. Hauptquelle der Scharia ist der Koran. Hier finden sich gleich vier Verse, die sich mit dem Wein beschäftigen. Ordnet man die Verse in die chronologische Reihenfolge ihrer Offenbarung, so ist eine allmähliche Verschärfung des Alkoholverbots zu erkennen: Zunächst wird ohne Wertung allein berichtet, dass das Trinken von Wein in Mekka und Medina üblich war, um sich zu berauschen (Sure 16, Vers 67). Danach heißt es, dass Wein und Glücksspiel „schwere Sünde“ seien, wobei „ihre Sünde aber größer (ist) als ihr Nutzen“. (Sure 2, Vers 219). Das erste Verbot wird in Sure 4, Vers 43 ausgesprochen: „Ihr, die ihr glaubt, naht euch nicht betrunken dem Gebet, bis ihr wisst, was ihr sagt!“ Schließlich wird der Wein als „Gräuel an Satanswerk“ beschrieben und klar gefordert: „Meidet ihn.“ (Sure 5, Vers 90)
Für Muslime stellt sich damit die Frage, welcher Vers denn nun verbindlich ist: Darf man Alkohol in Maßen trinken, wobei dies lediglich vor dem Gebet zu unterlassen ist, oder ist Alkohol immer und überall tabu? Die traditionelle islamische Rechtswissenschaft hat für solche Fälle folgendes Prinzip entwickelt: Stehen zwei oder mehrere Koransuren zu einem Thema im Widerspruch, so ist der zuletzt offenbarte Vers gültig. Dieser macht die früheren in ihrer Aussage gewissermaßen ungültig. Im Falle des Alkohols bedeutet dies, dass die Sure 5, Vers 90 entscheidend und Alkohol somit verboten (arabisch: haram) bzw. zumindest abzulehnen (arabisch: makruh) ist. Dieses wird heute von der Mehrheit der Gelehrten so gesehen.
Einige sehr liberale Rechtsgelehrte sehen die koranische Aussage zum Alkohol differenzierter. So wird darauf verwiesen, dass Alkohol häufig im Zusammenhang mit Glücksspiel und vorislamischen Bräuchen wie Orakeln genannt wird. Daraus schlussfolgern sie, dass Alkohol nicht per se verboten ist, sondern nur im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten, die das eigentlich Verwerfliche sind. Sie setzen die Verse in folgenden Sinnzusammenhang: Der Gläubige soll nicht betrunken zum Gebet erscheinen (Sure 4, Vers 43), darf ihn aber ansonsten genießen, um sich zu berauschen (Sure 16, Vers 67), allerdings nicht im Zusammenhang mit Glücksspiel (Sure 2, Vers 219 und Sure 5, Vers 90).
Ist aus dem Koran nicht oder nur mit Zweifeln die Antwort zu einer Frage herauszulesen, greift der Rechtsgelehrte auf die Hadithe (Taten und Sprüche des Propheten) sowie die frühen Rechtsbücher zurück. Danach hat Muhammad die Todesstrafe für wiederholten Alkoholgenuss gefordert. Und die ersten Islamgelehrten bestimmten, dass das, was in großen Mengen verboten ist, auch für kleine gilt. So setzte sich nach Muhammads Tod schnell ein religiöses Verbot von Alkohol durch, das bei Nichtbeachten eine Bestrafung nach sich zieht.
In der Geschichte hing die Durchsetzung des Alkoholverbots in erster Linie von dem herrschenden Kalifen ab. Ein Umgehen des Alkoholverbots findet man heute jedoch nur noch selten. Im Gegenteil: In Gelehrtenkreisen wie auch in der Politik hat sich die Einstellung zu Alkohol und anderen Rauschmitteln verschärft. So verbieten sehr strenge Gelehrte nicht nur strikt den Genuss von Alkohol, sondern auch den von Kaffee, Tee und Tabak, da auch Koffein und Nikotin das Bewusstsein des Menschen verändern. Einige kritisieren sogar die Einnahme von alkoholhaltigen Medikamenten und diskutieren über Haarsprays und Deodorants.
In Saudi-Arabien, Kuwait, Iran, Sudan, Mauretanien und Pakistan herrscht für Muslime ein strenges Alkoholverbot. Teils wird er aus anderen Ländern geschmuggelt und illegal verkauft oder Nicht-Muslime werden beauftragt, ihn in bestimmten Läden zu kaufen und an Muslime weiterzureichen. Wer im Rausch erwischt wird, riskiert drakonische Strafen, so im Iran zum Beispiel Peitschenhiebe oder sogar die Hinrichtung.
In Marokko dagegen gibt es seit vielen Jahrhunderten anerkannte Weinanbaugebiete, aus denen Flaschen zu Spitzenpreisen auf den internationalen Markt gebracht werden. Im Land selbst können auch Muslime in Läden und Kneipen mit einer entsprechenden Lizenz – meist in touristischen Hochburgen – Alkohol kaufen und trinken. Allerdings ist der gesellschaftliche Umgang mit Alkohol von dem in Europa sehr verschieden. Bei Feiern wird nicht selbstverständlich Wein und Bier ausgeschenkt, und im Fernsehen gibt es keine Alkohol-Werbung. Einen sehr liberalen Umgang mit Alkohol pflegen Länder wie der Libanon und die Türkei. Hier wird nicht nur Wein produziert, sondern auch Bier und hochprozentige Anisschnäpse (libanesisch: Arak, türkisch: Raki).

(Stand: 22. November 2013)


 
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