Darf ein Muslim ein Kind adoptieren?

Das Wort Adoption kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt: Annahme an Kindes statt. Seit der Antike versteht man darunter die rechtliche Begründung einer Eltern-Kind-Beziehung, d.h. zwei Erwachsene erhalten dieselben Rechte und Pflichten gegenüber einer nicht leiblich von ihnen abstammenden Person als wären sie mit ihm unmittelbar verwandt. Die tatsächlichen biologischen Eltern des Kindes gelten nach der Adoption vor dem Staat dann nicht mehr als deren rechtliche Familienangehörige – egal, ob sie noch am Leben oder bereits verstorben sind.
Die Annahme eines nicht leiblichen Kindes als ein eigenes kennt heute nicht nur das deutsche Recht; auch auf der vorislamischen arabischen Halbinsel wurde die Adoption praktiziert. Im Koran wird die Adoption dann jedoch streng verboten. In der Sure 33, Vers 4-5 heißt es: „Gott hat (…) nicht eure Adoptivsöhne als eure Söhne (geschaffen). (…) Nennt sie nach ihrem Vater! Das ist bei Gott richtiger. Doch wenn ihr ihren Vater nicht wisst, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schutzbefohlenen.“
Muhammad hatte vor Beginn seiner Prophetie selbst einen Jungen adoptiert und ihn Zaid ibn Muhammad – Zaid, Sohn von Muhammad – genannt. Nach der Offenbarung der oben genannten Koranverse erhielt Zaid den Namen seines biologischen Vaters zurück. Außerdem heiratete Muhammad Zaids geschiedene Ehefrau, was er als sein Vater nicht hätte machen können. Er betonte so, dass er nicht Zaids leiblicher, sondern allein dessen Pflegevater war. Folglich gilt Muslimen heute die Aufnahme eines Waisen- oder Pflegekindes in die eigene Familie und die ihm hier entgegengebrachte Sorge und Liebe als nicht nur erlaubt, sondern nach dem Vorbild des Propheten als sehr lobenswerte Tat. Die tatsächliche Herkunft des Kindes soll jedoch immer bekannt bleiben, folglich wird es niemals denselben rechtlichen und sozialen Status wie ein leibliches Kind erhalten.
Grund hierfür ist die Annahme, dass eine Adoption die göttliche Ordnung durcheinander bringt. In einer islamischen Gesellschaft ist es von großer Wichtigkeit zu wissen, wer von wem abstammt. Hier können nur leibliche Kinder die Eltern beerben. Weiter stört ein Fremdling das Verhältnis der Geschlechter innerhalb einer Familie, denn theoretisch könnte er oder sie die Adoptivgeschwister aufgrund der biologischen Nichtverwandtschaft heiraten.

(Stand: 18. Juli 2014)


 
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