Was ist die Scharia?

„Scharia“ ist ein Schreckenswort in der deutschen Öffentlichkeit geworden. Nichtmuslime meinen meist zu wissen, dass darunter das islamische Recht zu verstehen ist und verbinden mit dem Begriff brutale Strafen für ihrer Meinung nach vergleichsweise kleine Vergehen sowie Unterdrückung von Frauen und Minderheiten. Fragt man Musliminnen und Muslime, was sie mit der Scharia verbinden, erhält man ganz unterschiedliche Antworten: Von „Weiß ich auch nicht so genau“ oder „Spielt für mich keine Rolle“ über „Das ist gleichbedeutend mit den fünf Säulen des Islams“ und „Die Scharia ist mein Leitfaden für ein gottgefälliges Leben“ bis hin zu „So stelle ich mir das Grundgesetz eines islamischen Staates vor“ ist alles dabei. Tatsache ist, dass die wenigsten eine umfassende Kenntnis davon haben, was die Scharia alles genau beinhaltet, und das ist auch verständlich, denn man muss viele Jahre studieren, um sie in all ihren Facetten kennen zu lernen.
Scharia heißt wortwörtlich „Weg zur Wasserquelle“, im übertragenen Sinne versteht man darunter die islamischen Regeln und Normen für das alltägliche Leben. Da der Islam nach Auffassung der meisten Islam- und Rechtsgelehrten keine Trennung zwischen religiösen und säkularen Bereichen kennt, also alles etwas mit Gott und dem Glauben an ihn zu tun hat, berührt die Scharia nur zu einem kleinen Teil klassisch juristische Themen. Vielmehr liefert sie eine umfassende Rechts- und Werteordnung. Diese soll das Leben der Muslime in sämtlichen Aspekten bestimmen und leiten – von der individuellen Glaubenspraxis über das Familienleben bis hin zur gesellschaftlichen Ordnung und der internationalen Politik. Nach islamischem Verständnis bezeichnet die Scharia demnach den Weg zu einem gottgefälligen Leben, der zwei große Bereiche abdeckt: die religiöse Praxis und Fragen bezüglich des Zusammenlebens der Menschen.
Die Basis der islamischen Regeln und Normen entwickelten muslimische Religions- und Rechtsgelehrte (arabisch: Alim, Pl. Ulama; Faqih, Pl. Fuqaha) in den ersten 250 Jahren nach dem Tode des Propheten Muhammad. Manche rechtliche Regelungen entspringen dem vorislamischen Brauchtum auf der Arabischen Halbinsel. Es beruht auf dem Grundsatz von Schädigung und Entschädigung im Sinne des altbiblischen Prinzips „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Da der Koran nur sehr wenige rechtsrelevante Verse beinhaltet und keineswegs, wie manche Nichtmuslime glauben und manche Muslime behaupten, ein Gesetzesbuch oder eine Staatsverfassung ist, mussten die frühen Muslime den alten Rechtsbrauch zunächst weiterpflegen und parallel dazu neue, islamische Rechtsvorschriften entwickeln.
Den frühen Muslimen war es sehr wichtig, ein in allen Bereichen umfassend gottgefälliges Leben zu führen und sie brachten viel großes persönliches Engagement auf, um den richtigen Weg für ein islamisches Leben zu finden. Zunächst wurden die alten Gefährten des Propheten gefragt, wie Muhammad in bestimmten Streitsituationen geurteilt, aber auch im privaten Bereich gehandelt hat. Es bildeten sich schnell Diskussionsrunden, in denen das Wissen über Muhammads Lebensführung zusammengetragen und interpretiert wurde. Allmählich entwickelten sich aus diesen informellen Kreisen die islamischen Rechtsschulen (arabisch: Madhab, Pl. Madhahib), von denen heute noch einige bestehen und in manchen Ländern Teile des Staatsrechts sowie der gesellschaftlichen Normen prägen – wobei die sich als „islamisch“ verstehenden Länder wie beispielswiese der Iran und Saudi-Arabien ihr auf der Scharia basierendes Selbstverständnis sehr unterschiedlich interpretieren. Der Prozess der Rechtsfindung ist bis heute nicht abgeschlossen; die Scharia ist eben kein festgeschriebenes Gesetzeswerk, sondern vielmehr eine sich ständig im Wandel befindliche Sammlung von Regeln und Normen, die in ihrer Anwendung ganz unterschiedliche Formen haben kann.
Im 9. Jahrhundert meinte man, das islamische Recht und die Methoden seiner Auslegung zunächst einmal abgeschlossen zu haben. Man konnte nun in den Büchern der Rechtsschulen einzelne Bestimmungen nachschlagen und so Recht sprechen. Die islamischen Machthaber ernannten Richter (arabisch: Qadi, Pl. Qudat) für die Gerichtshöfe, die sich wie jeder andere private Muslim auch bei Rechtsunsicherheiten an einen im islamischen Recht ausgebildeten Gelehrten (arabisch: Mufti) wenden und ein Rechtsgutachten (arabisch: Fatwa) einholen konnten. Die Fatwa war noch kein Urteilsspruch, sondern diente als Empfehlung an den Richter.
Um willkürlichen Rechtsfindungen entgegenzuwirken, entwickelte man im 10. Jahrhundert eine Methode, an die sich auch in der Zukunft alle halten sollten, die Rechtsfindung betreiben. Demnach muss der Rechtsgelehrte intensiv im Koran und der Sunna (Taten und Aussprüche des Propheten) recherchieren und erörtern, zu welcher Meinung andere namhafte Gelehrte vor ihm bei derselben oder einer ähnlichen Frage gekommen sind, um schließlich abzuwägen, was wohl das Beste für die muslimische Gemeinde ist.
In diesem Zusammenhang entwickelte sich die Vorstellung, das „Tor der eigenständigen Rechtsfindung (arabisch: Idschtihad)“ sei geschlossen. Angeblich seien um 900 für alle Lebensfragen verbindliche Regelungen gefunden und festgelegt worden. Dass Rechtsprechung jedoch nie immer gleich sein kann, sondern mit der Zeit an neue Fragestellungen angepasst werden muss, liegt auf der Hand. Im 21. Jahrhundert stellen sich Muslimen in Deutschland natürlich ganz andere Fragen als denjenigen vor über tausend Jahren in der arabischen Wüste. Die islamische Reformbewegung des 19. Jahrhundert erklärte „das Tor des Idschtihad“ folglich als wieder geöffnet und suchte nach Wegen, islamische Werte und Normen mit der Moderne in Einklang zu bringen. Aber auch schon vorher bestanden viele verschiedene Formen der Auslegung der Scharia.
Damals wie heute unterscheidet man zwischen göttlichem Recht, dem koranischen Kern der Scharia, und der Auslegung der heiligen Texte durch den Menschen (arabisch: Fiqh). Einige rechtliche Bestimmungen wurzeln im Koran und sind theoretisch damit nicht verhandelbar. Hier finden sich vor allem Regelungen zum Ehe-, Familien- und Erbrecht. Hinzu kommen für einige wenige Delikte festgelegte Körperstrafen (arabisch: Hadd, Pl. Hudud): Diebstahl, Straßenraub, verbotener Geschlechtsverkehr, falsche Beschuldigung des verbotenen Geschlechtsverkehrs, Alkoholgenuss und nach Meinung mancher Gelehrter auch Abfall vom Islam. Darüber, wie mit diesen Versen umzugehen ist, gibt es unzählige Debatten. Nach Meinung einiger Religions- und Rechtsgelehrter gibt es bei der Beurteilung dieser Taten und der Festsetzung der Strafen keine Diskussion. Andere machen die Beweisführung so kompliziert, dass es in der Praxis kaum zur Anwendung der Strafen kommen kann. Und wieder andere betrachten die Verse als für das heutige Leben in einer islamischen Gesellschaft als schlichtweg irrelevant.
Was genau die Scharia bzw. islamische Werte und Normen sind, unterscheidet sich also teils stark, je nach dem, wen man wo und wann fragt. Diese Wandelbarkeit ist jedoch integraler Bestandteil der Scharia. Wenn also jemand von der Scharia spricht, ist damit nicht gleich klar, was genau er meint. Es bedarf ständiger Rückfragen – womit man dann wieder inmitten der Interpretation und Diskussion wäre.

(Stand: 3. Mai 2016)


 
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