Dürfen im Islam junge Mädchen verheiratet werden?

Weit mehr als die Hälfte aller Staaten der Welt haben das gesetzliche Mindestalter bei einer Heirat auf 18 Jahre festgelegt, darunter auch sehr viele islamisch geprägte Länder. Anfang des Jahres 2013 schlugen die Vereinten Nationen (UNO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dennoch Alarm: Bis 2020 werden weltweit 140 Millionen Mädchen „Kinderbräute“ sein, das sind täglich 39.000. Kinderehen kommen besonders in Südasien, im subsaharischen Afrika sowie in Lateinamerika und der Karibik vor; hier heiratet jede zweite bzw. jede dritte Frau vor der Volljährigkeit. Gemessen an seiner Bevölkerungsgröße weist Indien, wo 47 Prozent aller Ehen im Kindesalter geschlossen werden, die größte Zahl an Kinderehen auf – obwohl ein gesetzliches Mindestalter von 18 Jahren für Frauen und 21 Jahren für Männer im Gesetz festgeschrieben ist.
Die deutschen Medien konzentrieren sich in ihrer Berichterstattung über Kinderehen vornehmlich auf den islamischen Kulturkreis – auch wenn dieses Phänomen keinen direkten Zusammenhang mit der Religion aufweist. Vielmehr beschreiben die internationalen Organisationen große Armut der Familien, Mangel an Bildung und ländlich-traditionelle Werte als Gründe für die frühe Verheiratung insbesondere von Mädchen.
Regelmäßig ist zu lesen, dass nicht nur minderjährige Frauen, sondern sogar kleine Mädchen an oftmals sehr viel ältere Männer als Bräute „verkauft“ werden. Oft wissen die Mädchen gar nicht, was mit ihnen nach der Eheschließung geschehen wird, dass sie in ein fremdes Haus ziehen, den Haushalt erledigen und vor allem das Bett mit einem ihnen vollkommen unbekannten Mann teilen müssen und Kinder bekommen werden – obwohl sie selbst noch Kinder sind. Internationale Organisationen werten diese Form der Zwangsheirat als schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte.
Neben Afghanistan wurden in den letzten Jahren vor allem Fälle im Jemen bekannt, wo einige Mädchen in ihrer Hochzeitsnacht so schwer vergewaltigt wurden, dass sie starben. Jemenitische Menschenrechtsorganisationen fordern schon lange die Abschaffung der Kinderehe und eine Verurteilung der Täter. Tatsächlich wurde jedoch 1999 das Schutzalter von 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt. Die Ehemänner und die Väter der Mädchen müssen sich nur selten vor Gericht verantworten. Die starken religiösen und traditionalistischen Kräfte im jemenitischen Parlament verhindern regelmäßig ein Gesetz, das das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre anhebt.
Die Befürworter der Kinderehe im Jemen wie auch im Iran, in Pakistan oder Ägypten, wo derzeit eine Herabsenkung oder gar Aufhebung des gesetzlichen Mindestalters diskutiert wird, beziehen sich in ihrer Argumentation auf die islamischen Quellen Koran und Sunna. Aus der Sure 4, Vers 6 leiten sie ab, dass Kinder mit Beginn der Pubertät verheiratet werden dürfen. Weiter beziehen sie sich auf einen Hadith (Taten und Aussprüche des Propheten), nachdem die Frau des Propheten Muhammad, Aischa, bei der Eheschließung sechs und beim ersten Geschlechtsverkehr neun Jahre alt gewesen sein soll; letzteres sei folglich das Mindestalter von Frauen bei der Hochzeit. Nach den Befürwortern der Kinderehe gilt ein Ignorieren dieses Hadith als illegitime Veränderung des göttlichen Gesetzes. Die Verheiratung sehr junger Mädchen wird jedoch meistens nur empfohlen, wenn „gute Gründe“ vorliegen, beispielsweise wenn das Mädchen Waise geworden ist oder die Eltern sich nicht mehr um das Kind kümmern können.
Die Mehrheit der islamischen Gelehrten und Staaten lehnt heute die Verheiratung von Kindern ab – auch wenn viele Länder die Scharia (islamisches Recht) als alleinige oder hauptsächliche Rechtsquelle kennen. Manche unterscheiden zwischen dem Heiratsalter und dem Zeitpunkt des ersten Geschlechtsverkehrs. Demnach können Kinder bereits im Säuglingsalter einander versprochen werden, zum Sex soll es jedoch erst kommen, wenn das Mädchen zu menstruieren beginnt.
Die Islamgelehrten und Politiker argumentieren vor allem mit der Gefährdung des Kindeswohls und verweisen darauf, dass bis auf Somalia und Südsudan alle mehrheitlich muslimischen Staaten die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben. Hinzu kommen theologische Begründungen: So erklären manche Gelehrte, Aischa sei bei der Hochzeit doch deutlich älter gewesen. Weiter gilt sie als besondere Frau, die trotz ihrer Jugend sehr reif war, so dass nicht ihr biologisches Alter, sondern ihr Charakter entscheidend gewesen sei. Wieder andere billigen die Heirat von kleinen Mädchen allein dem Propheten Muhammad zu, kein anderer muslimischer Mann dürfe dieses heute tun. Die Sure 4, Vers 6 kann auch so interpretiert werden, dass das beste Heiratsalter eine Periode nach der Zeit der Pubertät ist, in der das Mädchen oder der Junge zu intellektueller Reife gelangt sind. Es wird auch betont, dass sowohl die Frau als auch der Mann in die Ehe einwilligen müssen; ein Kind könne eine solche Entscheidung in seiner Tragweite jedoch noch gar nicht begreifen.

(Stand: 18. September 2013)


 
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