Dürfen Muslime Christen heiraten?

Die freie Wahl des Ehepartners ist ein in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebenes Grundrecht von Männern und Frauen. So kennt auch das deutsche Gesetz keine Beschränkung der Eheschließung zwischen zwei Menschen aufgrund der Religionszugehörigkeit, das heißt Muslimas dürfen Christen heiraten, Juden Hindu-Frauen oder Buddhisten Atheistinnen.
Die meisten Religionen jedoch sehen die Heirat zwischen zwei verschieden gläubigen Menschen als problematisch an und haben sie daher mit Begrenzungen und Verboten belegt. So beschränken die katholische und die evangelische Kirche sowie auch freichristliche Gemeinden und islamische Verbände in Deutschland aus religionsrechtlichen Gründen Eheschließungen, die der Staat erlaubt.
Lange Zeit war die Heirat zwischen unterschiedlichen christlichen Konfessionen oder Christen und Nichtgetauften verboten. Nach dem hierzulande geltenden katholischen Kirchengesetzbuch von 1983 ist die Eheschließung zwischen Katholiken und anderen Konfessionschristen oder Nichtchristen mittlerweile im Ausnahmefall möglich. In der Praxis kann heute eine Trauung zwischen Protestanten und Katholiken in einer der beiden Kirchen stattfinden. Dasselbe gilt für die kirchliche Eheschließung zwischen Katholiken bzw. Protestanten und Nichtchristen, wie z. B. Muslimen, was jedoch eher eine Seltenheit darstellt. Nach der Eheschließung dürfen offiziell in katholischen Kirchen Nichtkatholiken nicht zusammen mit ihren katholischen Ehepartnern am Abendmahl teilnehmen – manche Priester ignorieren jedoch diese Regel.
Nach dem islamischen Recht (Scharia) kann der muslimische Mann eine christliche oder jüdische Frau heiraten, ohne dass diese ihre Religion aufgeben muss. Angehörige anderer Religionen kommen nicht in Frage, es sei denn, die Frau konvertiert zum Islam. Die Ehe wird nach islamischem Ritus vollzogen. Nach dem Ehevertrag ist der Frau ihre freie Religionsausübung üblicherweise gestattet, die Kinder gelten jedoch als Muslime und sind dementsprechend islamisch zu erziehen – ein großes praktisches Problem, da der größere Erziehungsanteil zumeist von den Frauen geleistet wird.
Muslimischen Frauen hingegen ist es nach der Scharia nicht erlaubt, nichtmuslimische Männer zu heiraten. Wenn der Mann im Laufe der Ehe vom islamischen Glauben abfällt, gilt die Ehe – auch gegen den Willen der Eheleute – als geschieden. Dasselbe passiert, wenn in einer Ehe zwischen zwei Christen die Frau zum Islam übertritt. Ein solch radikales Eingreifen des Staates in das Privatleben von zwei Menschen ist in einigen Ländern, in denen der familienrechtliche Teil der Scharia angewandt wird, möglich, z. B. in Saudi-Arabien oder im Iran. Es gibt aber auch islamisch geprägte Länder, in denen die Scharia nicht gilt und das zivile Recht Ehen zwischen Muslimen und Christen zulässt, z. B. in der Türkei.

(Stand: 12. Januar 2014)


 
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