Was bedeutet haram?

Das arabische Wort haram/Haram hat zwei Bedeutungen, je nach dem ob man es als Adjektiv oder als Substantiv liest.
Als Adjektiv bezeichnet haram alle Handlungen, die nach dem islamischen Recht (arabisch: Scharia) „verboten“ sind. haram ist eine der fünf islamrechtlichen Bewertungskategorien für das menschliche Handeln. Anhand der Einstufung seiner Taten durch die islamischen Rechtsgelehrten ist für den Gläubigen ablesbar, welche Konsequenz sein Handeln für das Dies- wie Jenseits haben wird. Die fünf Kategorien sind:
1. verpflichtend (wadschib)
2. empfohlen (sunna)
3. erlaubt (halal)
4. missbilligt (makruh)
5. verboten (haram)
Die Handlungen der Kategorie 1 sind „verpflichtend“, d.h. unbedingt einzuhalten. Wer beispielsweise nicht mehr an den einen Gott glaubt und vom Islam abfällt, wird dafür bestraft, entweder schon auf der Erde, oder aber später im Jenseits. „Empfohlen“ (2) bezeichnet im Gegensatz dazu ein Verhalten, dessen Unterlassen keine Bestrafung, dessen Befolgung jedoch eine Belohnung bedeuten kann. Als „erlaubt“ (3) sind Taten zu verstehen, deren Unterlassung oder Befolgung weder Lohn noch Strafe nach sich ziehen. Die „missbilligten“ Taten (4) ähneln der Kategorie 2: Ihr Unterlassen ist nicht unbedingt gefordert, wird aber nach dem Tode belohnt werden. Der größte Gegensatz besteht also zwischen „verpflichtenden“ (1) und „verbotenen“ (5) Taten. Hier gelten nach Meinung der islamischen Rechtsgelehrten Verstöße als Sünde und werden entweder schon in der hiesigen Welt, sicher aber im Jenseits eine Strafe zur Folge haben.
Im Alltag der Gläubigen spielen diese sehr präzisen Unterscheidungen häufig keine besondere Rolle, zumal sich die Rechtsgelehrten bei der Eingruppierung von Handlungen in die Kategorien nicht immer einig sind. Beispielsweise betrachten manche das Rauchen als verpönt (4), andere als verboten (5).
Vereinfacht sprechen viele Muslime vor allem von halal – „erlaubt“ – und haram – „verboten“. Häufig begegnen einem die beiden Begriffe beispielsweise bei den Essensvorschriften. Wer einem gläubigen Muslim ein Glas Wein anbietet, könnte beispielsweise eine ablehnende Reaktion erhalten mit dem Hinweis, Alkohol sei für Muslime haram. Auch bezeichnen die meisten Muslime Schweinefleisch als verboten und kaufen lieber in muslimischen Halal-Fleischereien ein, wo sie auf spezielle Art und Weise geschlachtete Tiere bekommen.
Als Substantiv gelesen – also Haram – bedeutet das arabische Wort soviel wie „heiliger Bezirk“. In dieser Bedeutung kommt es bereits im Koran vor (z. B. Sure 2, Vers 144) und bezeichnet hier die Kaaba und ihre Umgebung in Mekka (arabisch: al-masdschid al-haram, „die heilige Moschee“). Die Kaaba gilt Muslimen als Mittelpunkt der Erde und heiligster Ort, an dem die Gläubigen in besonderer Weise Kontakt zu Gott aufnehmen können. Einmal in seinem Leben sollte jeder Muslim/jede Muslima hierher gepilgert sein. Im heiligen Bezirk von Mekka gelten bestimmte Gesetze, beispielsweise darf kein Nicht-Muslim diesen betreten.

(Stand: 28. März 2014)


 
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