Ist es einem Muslimen erlaubt, Garnelen zu essen?

Das ist eine Frage, die sich nicht mit einem einfachen ja oder nein beantworten lässt. Unterschiedliche muslimische Rechtsgelehrte werden unterschiedliche Antworten auf diese Frage geben.

Fangen wir damit an, was Garnelen eigentlich sind: Garnelen sind ja keine Fische, sondern Schalentiere. Sie gehören zu den sogenannten Meeresfrüchten.

Während das Essen von Fischen für muslimische Gläubige in der Regel unproblematisch ist, wird es bei den Meeresfrüchten etwas komplizierter. Im Koran ist an mehreren Stellen von Tieren aus dem Meer die Rede. Dort heißt es zum Beispiel, dass das "Wild des Meeres" gegessen werden kann.

Bei der Frage, was genau damit gemeint ist, unterscheiden sich aber unterschiedliche Auslegungen. Gelehrte greifen hierfür nicht nur zum Koran, sondern auch zu den Hadithen. Das sind Berichte über die Worte und Taten des islamischen Propheten Mohammed.

Gelehrte, die den sunnitisch-islamischen Rechtsschulen der sogenannten Schafiiten, Malikiten und Hanbaliten folgen, sehen in der Regel kein Problem, alles zu essen, was aus dem Meer kommt, solange es nicht giftig ist. Demnach können Garnelen gegessen werden.

Auch für Schiiten kann es erlaubt sein, Garnelen zu essen. Der einflussreiche schiitische Gelehrte Ali al-Sistani aus dem Irak zum Beispiel ist der Meinung, dass es erlaubt ist, Meerestiere mit Schuppen zu essen. Dazu zählt er auch Garnelen, nicht aber andere Meeresfrüchte wie Hummer.

In der weit verbreiteten sunnitischen Rechtsschule der Hanafiten ist es anders: Hier gelten Schalentiere zwar nicht als haram, also als verboten, aber das Essen von Schalentieren sollte generell vermieden werden.

Bei der Frage wird also deutlich, wie sehr sich innerhalb des Islams Rechtsmeinungen, Traditionen und Sichtweisen unterscheiden. Ein gläubiger Muslim oder eine gläubige Muslimin sollte bei so spezifischen Fragen einen oder eine vertrauenswürdige Person mit Sachverstand aufsuchen und sich beraten lassen. Am Ende aber entscheidet natürlich jeder und jede für sich selbst.

(Stand: 7. Februar 2022)


 
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