Ist Rauchen haram?

Das Rauchen von Zigaretten, Schischa oder Haschisch bewerten die islamischen Rechtsgelehrten nicht einheitlich. Anders als der Alkohol, der islamrechtlich verboten ist, findet sich im Koran keine Erwähnung des Rauchens. Tatsächlich war das Rauchen den Arabern im 7. Jahrhundert unbekannt.

Die Rechtsgelehrten schwanken zwischen den islamrechtlichen Bewertungskriterien „missbilligt“ (arab.: makruh) und „verboten“ (arab.: haram). Das heißt sie sind sich einig darin, dass gläubige Musliminnen und Muslime nicht rauchen sollten, werten aber die religiösen Folgen des Rauchens unterschiedlich. So meinen die einen, dass das Unterlassen des Rauchens nicht unbedingt gefordert sei, es aber nach dem Tode von Gott belohnt werde. Die anderen glauben, Rauchen sei wie Alkohol strikt verboten und ein Verstoß gelte als Sünde, die spätestens im Jenseits eine göttliche Strafe zur Folge haben werde.

Als theologische Begründung für ihre Haltung geben die Rechtsgelehrten an, Rauchen sei zum einen gesundheitsschädlich und der Mensch solle sich selbst keinen Schaden zufügen (Sure 2,195) und zum anderen sehr teuer und Geldverschwendung (Sure 17,27).

(Stand: 18. Februar 2019)


 

Schließen