Was ist Sunna?

Das arabische Wort Sunna hat zwei Bedeutungen. Zum einen beschreibt es die überlieferten Taten und Aussprüche des Propheten Muhammad, zum anderen bezeichnet der Begriff eine von fünf Kategorien erlaubter und verbotener Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft. Wörtlich übersetzt bedeutet Sunna „Tradition“ oder „Brauch“.

Die „Sunnat an-Nabi“, der „Brauch des Propheten Muhammad“, gilt den meisten Musliminnen und Muslimen nach dem Koran als die zweitwichtigste Quelle für das islamische Recht . Die Sunna besteht aus vielen Hadithen , den einzelnen Berichten über das Leben und Wirken Muhammads und seiner Gefährten. Die islamische Hadith-Wissenschaft versucht, die Echtheit der jahrhundertealten Berichte zu überprüfen, indem sie den Inhalt und die Überliefererkette genau untersucht. Es gibt viele Hadithe, die von den Rechtsgelehrten unterschiedlich gesehen werden; manche halten einen Hadith für echt , den andere als falsch bzw. schwach einstufen. Folglich gibt es nicht die eine Sunna als für alle Musliminnen und Muslime verbindliches Buch, sondern eine große Fülle von Hadith-Literatur. Innerhalb der islamischen Gelehrsamkeit tobt zudem ein heftiger Streit um den generellen Stellenwert der Sunna; einige radikale Stimmen fordern sogar ihre Abschaffung und die alleinige Besinnung auf den Koran.

Weiter ist Sunna eine der fünf islamrechtlichen Bewertungskategorien für das menschliche Handeln. Als Sunna gelten nach der islamischen Rechtslehre alle Taten, die „empfohlen“ sind. Anhand der Einstufung seiner Taten durch die islamischen Rechtsgelehrten ist für den Gläubigen ablesbar, welche Konsequenz sein Handeln für das Dies- wie Jenseits haben wird. Die fünf Kategorien sind:

1. verpflichtend (arab.: wadschib)
2. empfohlen (arab.: sunna)
3. erlaubt (arab.: halal)
4. missbilligt (arab.: makruh)
5. verboten (arab.: haram)

Die Handlungen der Kategorie 1 sind „verpflichtend“, d.h. unbedingt einzuhalten. Wer beispielsweise nicht mehr an den einen Gott glaubt und vom Islam abfällt, wird dafür bestraft, entweder schon auf der Erde, oder aber später im Jenseits. „Empfohlen“ (2) bezeichnet im Gegensatz dazu ein Verhalten, dessen Unterlassen keine Bestrafung, dessen Befolgung jedoch eine Belohnung bedeuten kann. Als „erlaubt“ (3) sind Taten zu verstehen, deren Unterlassung oder Befolgung weder Lohn noch Strafe nach sich ziehen. Die „missbilligten“ Taten (4) ähneln der Kategorie 2: Ihr Unterlassen ist nicht unbedingt gefordert, wird aber nach dem Tode belohnt werden. Der größte Gegensatz besteht also zwischen „verpflichtenden“ (1) und „verbotenen“ (5) Taten. Hier gelten nach Meinung der islamischen Rechtsgelehrten Verstöße als Sünde und werden entweder schon in der hiesigen Welt, sicher aber im Jenseits eine Strafe zur Folge haben.

Im Alltag der Gläubigen spielen diese sehr präzisen Unterscheidungen häufig keine besondere Rolle, zumal sich die Rechtsgelehrten bei der Eingruppierung von Handlungen in die Kategorien nicht immer einig sind.

(Stand: 18. Februar 2019)


 

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